Passiergewicht und Münzwaage zur Münzkontrolle
Juno Moneta war die römische Schutzgöttin des Geldes und der Geldprägung. Zu ihren Attributen gehören Waagen und Füllhörner. Ihr Name, so eine mögliche etymologische Herleitung, soll vom lateinischen Wort "monere" für "warnen" herrühren.
Münzwaage und Goldwaage von Mathias Mager aus Köln um 1750 mit Passiergewichten für Carolin, Pistolen, Dukaten, Francs, Louisdor, Guinee und anderen.
Als unentbehrliches Requisit bei Geschäften aller Art wurden Münzwaagen auch zusammenklappbar zur Mitnahme auf Reisen gebaut. Zur Kontrolle von Münzverfälschungen gab es spezielle Passiergewichte, um untergewichtige Münzen zu identifizieren. Frühe Goldmünzen verfügten noch nicht über eine Rändelung oder Randinschrift, um sie vor der Beschneidung des Randes, also der betrügerischen Wegnahme von Metall, zu schützen.
Rändelmaschine - Darstellung aus der Encyclopédie von Diderot/D'Alembert von 1751
Bei diesen sogenannten Kurantmünzen entsprach der Nominalwert in etwa dem Wert des Edelmetalles, aus dem die Münze bestand. Die Münze hatte also einen eigenen immanenten Handelswert, der dem Goldpreis entsprach. Um den gesetzlichen Anforderungen für den geschäftlichen Handel zu genügen, durfte daher ein Mindestgewicht der Münze nicht unterschritten werden. War das Münzgewicht ausreichend, durfte sie "passieren" - das Passiergewicht. Um dieses Gewicht festzustellen gab es als Referenz Eichgewichte aus Messing in Münzform, die auch Passiergewichte genannt wurden und auch als solche gekennzeichnet sind. Um den Materialabtrag durch den täglichen Gebrauch zu berücksichtigen, lag das Passiergewicht immer etwas unter dem eigentlichen Sollgewicht der Münze.
Passiergewicht aus Messing für 1 Louis d'Or 1772