50 Pfennig 1950 G Bank deutscher Länder (BdL)
Eine fast legendäre Besonderheit unter den deutschen Kleinmünzen der DM Ära stellt ein 50 Pfennig Stück aus dem Jahre 1950 dar. Nachdem bis Ende 1949 über 150 Millionen Münzen mit der Aufschrift "Bank deutscher Länder" geprägt wurden, ging 1950 die Münzhoheit auf das Bundesfinanzministerium über und die Inschrift wurde geändert. Das Gros der insgesamt über 2 Milliarden geprägten 50 Pfennig Stücke weist daher die seitdem verwendete Aufschrift "Bundesrepublik Deutschland" auf. Versehentlich wurden jedoch von der Münzprägestätte Karlsruhe (G) auch 1950 noch 30000 Stück der alten Version geprägt. Nur diese haben einen Sammlerwert.
Die eine junge Eiche pflanzende Frau auf der Rückseite ist ein Symbol für den Wiederaufbau Deutschlands nach dem zweiten Weltkrieg und erinnert an die Trümmerfrauen und in der Wiederaufforstung tätigen Waldarbeiterinnen.
Von dieser Münze werden zur Zeit (2021) ständig Fälschungen (aus China) auf den bekannten Internetplattformen angeboten, ohne dass diese als Neuprägungen gekennzeichnet sind - wer diese Stücke anbietet macht sich strafbar (siehe unten)!
Die Münzen stimmen in Gewicht und Abmessungen exakt mit dem Original überein und nur ein aufmerksames Auge kann diese als Fälschungen erkennen.
China Fälschung von 50 Pfennig Bank deutscher Länder 1950 G
Links Fälschung - rechts original
Die Zahlen, wie auch die Buchstaben sind bei der Fälschung wulstiger und nicht so präzise ausgeführt, auch der Perlrand ist bei der Fälschung nicht so sauber separiert und die Perlen verschmelzen fast miteinander.
Links Fälschung - rechts original
Die Buchstaben haben abgerundete Kanten und sind wulstiger.
Fehler im Perlkranz bei der Fälschung
Bei der mir vorliegenden Fälschung und auch vielen der zur Zeit im Internet kursierenden, fehlt auf der Motivseite auf ca. 20.00 eine Perle im Perlkranz. Das heißt jedoch nicht, dass das bei allen Fälschungen der Fall sein muß!
Die angebotenen Fälschungen haben meist keine Gebrauchs- und Alterungsspuren und der Riffelrand ist scharfkantig. Bei prägefrische Exemplaren dieses Münztyps ist auf jeden Fall immer besondere Vorsicht geboten. Die Fälschungen haben eher ein geringes Übergewicht, z.B. 3,56 Gramm statt 3,5 Gramm. Echte Exemplare, die unter Umständen viele Jahre im Umlauf waren, haben immer ein leichtes Untergewicht. Gebrauchsspuren und Abnutzung können jedoch bei Fälschungen auch leicht erzeugt werden.
Die Anbieter scheinen sich über die möglichen Konsequenzen nicht im Klaren zu sein, denn für Falschmünzerei sind hohe Strafen festgesetzt.
Das Münzgesetz ist hier eindeutig. Im Paragraph 11 heißt es:
§ 11 Münzschutz
Es ist verboten,
1. außer Kurs gesetzte oder sonst als Zahlungsmittel ungültig gewordene Münzen
a) nachzumachen oder zu verfälschen oder
b) solche nachgemachten oder verfälschten Münzen zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten, in den Verkehr zu bringen oder in das Inland einzuführen;
2. Gegenstände herzustellen, zum Verkauf vorrätig zu halten, feilzuhalten oder in den Verkehr zu bringen, wenn sie den Anschein erwecken, als wären sie früher gültige Münzen gewesen.
Bei Geldfälschung bzw. Falschmünzerei sieht das Strafgesetzbuch hohe Geldstrafen bis hin zu Freiheitsstrafen vor.