Vereinstaler - die Taler-Münzen der altdeutschen Staaten
Ein Vereinstaler, XXX ein Pfund fein - Adolf Georg Fürst zu Schaumburg-Lippe 1865
Der politischen Neuordnung Deutschlands auf dem Wiener Kongress und der Gründung des Deutschen Bundes, folgte auch eine Vereinheitlichung des Münzwesens durch den Deutschen Zollverein von 1834. Auf drängen Preußens als größtem Bundesstaat kam es 1838 zu einem Münzvertrag unter Beteiligung der meisten Zollvereinsstaaten. Man beschränkte sich auf zwei Währungseinheiten den Gulden in Süddeutschland und den preußischen Taler in Norddeutschland sowie die Einführung einer gemeinsamen Vereinsmünze im Wert von zwei Talern oder dreieinhalb Gulden. Zur allgemeinen Legitimation finden sich dann auch drei verschiedenen Währungsangaben auf der Münze: Taler, Gulden und Mark.
Vereinsmünze 2 Thaler 3 1/2 Gulden VII eine f(eine) Mark Emma Fürstin Regentin u. Vormund zu Waldeck und Pyrmont 1847
Aufgrund seiner unhandlichen Größe von 41 mm konnte sich der Vereinstalter jedoch nicht durchsetzen und war in der Bevölkerung eher unbeliebt. Auch entsprach seinen hoher Wert nicht den Gegebenheiten im täglichen Handel, so wurde er im Volksmund bald als Champagnertaler bezeichnet (2 Taler war in etwa der Preis für eine Flasche Champagner). Die zunehmende Bedeutung des Handels innerhalb des Deutschen Bundes erforderte für den Geldverkehr eine zweckmäßigere Gemeinschaftsmünze. so wurde im Wiener Vertrag von 1857 neben dem bisherigen Doppeltaler der einfache Thaler als Vereinsmünze eingeführt. Das bisherige Münzgrundgewicht der Kölner Mark wurde durch das Zoll Pfund von 500 g abgelöst. Allein in Preußen wurden von 1859 -1860 über 30 Millionen Vereinstaler geprägt. Der Krieg zwischen Preußen und Österreich besiegelte das Ende des Deutschen Bundes. Österreich und Liechtenstein schieden aus dem Münzverein aus. Der Vereinstaler blieb jedoch gesetzliches Zahlungsmittel. Der letzte Doppel-Vereinstaler war eine Gedenkmünze anlässlich der goldenen Hochzeit des sächsischen Königspaares im Jahre 1872.
Folgende Länder hatten die Vereinstalerwährung:
Herzogtum Anhalt, Großherzogtum Baden, Königreich Bayern, Herzogtum Braunschweig, Freie Stadt Frankfurt, Königreich Hannover, Kurfürstentum Hessen, Großherzogtum Hessen, Fürstentum Hohenzollern-Hechingen, Fürstentum Hohenzollern-Sigmaringen, Fürstentum Lippe, Fürstentum Liechtenstein, Großherzogtum Mecklenburg-Schwerin, Großherzogtum Mecklenburg Strelitz, Herzogtum Nassau, Großherzogtum Oldenburg, Königreich Preußen, Fürstentum Reuß, Königreich Sachsen, Herzogtum Sachsen-Altenburg, Großherzogtum Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzogtum Sachsen-Coburg-Gotha, Herzogtum Sachsen-Meiningen, Fürstentum Schaumburg-Lippe, Fürstentum Schwarzburg-Sondershausen, Fürstentum Schwarzburg-Rudolstadt, Fürstentum Waldeck-Pyrmont.
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